Anstelle der bisherigen Arbeitsgerichte ist neu für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse zuständig.
Die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse führt den Versöhnungsversuch in Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis durch. Wenn der Streitwert Fr. 30'000.00 nicht übersteigt, ist das Schlichtungsverfahren für die Parteien ohne Kostenfolge.